AGB
A Allgemeines
1. Über The Translator Group/Prologic GmbH
Zu Zwecken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst The Translator Group, nachfolgend als TTG bezeichnet, die Unternehmenseinheiten The Native Translator, The Business Translator und The Lowcost Translator, mit denen ein Kunde eine Auftragsvereinbarung schließt.
2. Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Auftragsvergaben für Übersetzungen und / oder damit verbundene Dienstleistungen, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.
B Aufträge
1. Annahme von Aufträgen
Eine Auftragsvereinbarung wird geschlossen, wenn der Kunde den von TTG angegebenen Kostenvoranschlag für einen Auftrag akzeptiert oder die Parteien eine konkrete Vereinbarung schließen. In dem Maße, in dem ein Auftrag ohne schriftlichen Vertrag oder Auftragsbestätigung begonnen oder umgesetzt wird, gelten die entsprechenden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
TTG behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, falls TTG der Meinung ist, dass der Auftrag eine strafrechtliche Komponente enthält oder falls die Art des Auftrags im Allgemeinen gegen den Verhaltenskodex von TTG verstößt. TTG behält sich außerdem das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, falls der Kunde die allgemeine Zahlungsrichtlinie von TTG nicht erfüllt.
2. Umsetzung und Grundlage eines Auftrags
Die Arbeit von TTG wird mit Genauigkeit und Sorgfalt durch kompetente Mitarbeiter und im Einklang mit der von beiden Parteien geschlossenen Auftragsvereinbarung ausgeführt. TTG hält die für die Branche geltenden Regeln für eine gute Praxis ein. Sofern nicht anderweitig zwischen TTG und dem Kunden vereinbart, wendet TTG die für die Arbeit des Unternehmens relevanten Methoden und Standards an.
Der Kunde hat TTG das für die Ausführung des Auftrags gemäß Auftragsvereinbarung erforderliche Material bereitzustellen, wobei TTG den Kunden zu informieren hat, wenn Teile des erforderlichen Materials fehlen. Sollte TTG nicht das vollständige Material vom Kunden erhalten, hat TTG das Anrecht auf einen Aufschub des Lieferdatums und eine mögliche Entschädigung für zusätzlich angefallene Kosten. Falls das Fehlen des erforderlichen Materials die Ausführung des Auftrags für TTG wesentlich erschweren sollte, hat TTG das Recht, den Auftrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wobei TTG ein Anrecht auf eine Entschädigung vom Kunden für die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Auftrags ausgeführte Arbeit und für die Kosten der Beendigung des Auftrags, sowie für Einnahmeverluste hat.
3. Lieferbedingungen
Die Lieferbedingungen werden in Verbindung mit jedem einzelnen Auftrag vereinbart.
4. Lieferverzug
Sollte es zu einem Lieferverzug seitens TTG kommen, der nicht auf den Kunden zurückzuführen ist und sollte ein solcher Lieferverzug vom Kunden nicht akzeptiert werden, erhält der Kunde eine Entschädigung für den verspätet gelieferten Teil der Lieferung von bis zu 4 % des verspäteten Teils der Lieferung je Woche oder einen Höchstbetrag von 10 % des gesamten Bestellwertes. Falls ein Lieferverzug den Kunden zu dem maximalen Entschädigungsbetrag berechtigt, hat der Kunde das Recht, den verspäteten Teil des Auftrags zu kündigen. Falls der Kunde entscheidet, den verspäteten Auftragsteil zu kündigen, wird keine weitere, als die hier genannte, Entschädigung fällig.
Wenn ein Lieferverzug seitens TTG als erheblich vor dem Hintergrund des Auftragsvolumens und der Auftragshäufigkeit angesehen wird, hat der Kunde das Recht, den Auftrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und, falls zutreffend, haftet er für die Zahlung der fertiggestellten Teile des Auftrags mit einem Abzug in Höhe der hier spezifizierten Entschädigung. Bei einem Lieferverzug durch TTG finden keine weiteren Strafzahlungen Anwendung.
5. Haftung bei Fehler oder Mangel
TTG haftet für jegliche Fehler oder Mängel, die aus der Umsetzung des Auftrags entstehen und nicht von unerheblicher Bedeutung für den Kunden sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel wurde durch einen Fehler oder Mangel in dem vom Kunden übersandten Originalmaterial oder durch einen anderen vom Kunden herbeigeführten Umstand verursacht. Im Falle eines Fehlers oder Mangels, der aus der Leistungserbringung von TTG entsteht, ist ein solcher Fehler oder Mangel auf Kosten von TTG zu korrigieren.
Falls der Kunde wegen einer Lieferung reklamiert, muss der Kunde seine Reklamation innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Lieferdatum einreichen. TTG behält sich das Recht vor, eine Zahlung entsprechend der geltenden Preisliste für jede Änderung, die aufgrund einer nach diesem Zeitraum eingereichten Reklamation durchgeführt werden muss, zu verlangen. Eine Änderung, die aufgrund einer Reklamation durchzuführen ist, die mehr als sechzig (60) Tage nach der Lieferung eingereicht wird, gilt immer als neuer Auftrag und wird dementsprechend behandelt.
6. Vertraulichkeit
Vertrauliche Dokumente und Dateien, die TTG in Verbindung mit einem Auftrag zur Verfügung gestellt werden, werden streng vertraulich behandelt und werden ohne die Genehmigung des Kunden nicht gegenüber Dritten offengelegt, mit Ausnahme der Mitarbeiter von TTG oder befugten Beratern von TTG. TTG hat sicherzustellen, dass alle relevanten Mitarbeiter und Berater eine Vertraulichkeitserklärung gegenüber TTG mit gleicher Wirkung unterzeichnet haben. Der Begriff Vertrauliche Informationen meint nicht Informationen, die der Allgemeinheit bereits bekannt sind oder zukünftig sein werden oder die TTG auf jede andere Weise (ohne Bezug zum Auftrag) erhält.
Sofern der Kunde nicht schriftlich bei TTG angefordert hat, dass TTG eine spezifische alternative Liefermethode verwenden soll, verstößt TTG nicht gegen die zuvor genannte Vertraulichkeitsklausel, wenn die Lieferung des Auftrags an den Kunden über den gleichen Lieferweg erfolgt, wie ihn der Kunde genutzt hat, um das Originaldokument und verbundene Materialien an TTG zu liefern.
7. Eigentum am und Nutzungsrecht des Endprodukts
Das Endprodukt des Auftrags, das an den Kunden gesandt wird, ist Eigentum des Kunden zur uneingeschränkten Nutzung durch den Kunden, unter der Voraussetzung, dass TTG die vollständige Zahlung erhalten hat. Allerdings hat TTG das Recht auf freie Verfügung über und Nutzung von Glossaren und Translation Memories, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden.
C Preis
1. Auftragspreis
Der Preis für eine Übersetzung wird auf individueller Auftragsgrundlage basierend auf Wortzahl, Sprachkombination, Komplexität und erforderlichen zusätzlichen Services, wie zum Beispiel DTP, vereinbart.
2. Änderungen und Ergänzungen
a) Falls der Kunde darum bittet, eine Änderung des vereinbarten Zeitplans umzusetzen, ist TTG berechtigt, dem Kunden die zusätzliche Arbeit, die eine solche Änderung mit sich bringt, gemäß geltender Preisliste zu berechnen.
b) Falls der Kunde eine weitere Änderung am Auftrag durchführen lassen möchte, ist TTG berechtigt, einen Aufpreis zusätzlich zum vereinbarten Preis abzuziehen. Eine solche Änderung umfasst die Hinzufügung von Ergänzungsklauseln. Der Abzug des Aufpreises erfolgt gemäß der geltenden Preisliste, wobei TTG die jeweilige Lieferbedingung und den Preis entsprechend der erfolgten Änderung aktualisieren muss.
3. Kündigung
Der Kunde ist berechtigt, einen Auftrag vor der Lieferung unter der Bedingung zu kündigen, dass der Kunde den Dienstleister TTG für die vor der Kündigungsmitteilung durchgeführte Arbeit und für die Kosten der Auftragsbeendigung, sowie Einnahmeverluste entschädigt.
4. Mehrwertsteuer
Der in der Auftragsvereinbarung aufgeführte Preis bzw. der Preis im Kostenvoranschlag von TTG enthält keine Mehrwertsteuer, außer es handelt sich um einen Auftrag für eine Privatperson.
5. Zahlungsbedingungen
TTG stellt dem Kunden bei Beendigung des Auftrags und nach erfolgtem Bonitätsrating eine Rechnung. Alle Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zinsen auf überfällige Zahlungen werden mit 8% pro Jahr berechnet.
Aufgrund der Art des Auftrags oder der Kundschaft, hat TTG das Recht, sofern es TTG erforderlich erscheint, die Ausstellung einer Monatsrechnung oder Vorschussrechnung zu verlangen. Im Falle einer Monatsrechnung berechnet TTG die während des gesamten Monats ausgeführte Arbeit in Form einer monatlichen Gesamtrechnung, in der alle Auftragspreise zu einem Gesamtpreis zusammengefasst werden.
Im Falle einer Vorschussrechnung werden 30 % des vereinbarten oder veranschlagten Gesamtpreises zum Zeitpunkt der Bestellannahme in Rechnung gestellt. Wenn ein Auftrag eine Reihe von Teillieferungen beinhaltet, wird TTG nur eine Vorschussrechnung ausstellen, wenn der Wert von einer oder mehreren Teillieferungen 5.000 EUR übersteigt und die geschätzte Lieferdauer mehr als dreißig (30) Tage beträgt. Der Rechnungsbetrag wird dann auf der Grundlage des vereinbarten oder veranschlagten Preises der Teillieferung berechnet.
6. Überfällige Zahlungen
TTG ist berechtigt, den Auftrag im Falle eines für TTG bedeutenden Zahlungsrückstands des Kunden zu kündigen. TTG hat außerdem das Recht, Schadenersatz vom Kunden für die bis zum Kündigungsdatum ausgeführte Arbeit und für Kosten der Auftragsbeendigung, sowie Einnahmeverluste zu fordern.
D Weitere Geschäftsbedingungen
1. Rechtsverletzungen
TTG haftet dafür, dass die von TTG angebotenen Dienstleistungen keine Rechte anderer Unternehmen, wie zum Beispiel Patentrechte, Rechte am Markennamen oder Urheberrechte, verletzen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass und insoweit wie das an TTG übersandte Material, das die Grundlage für die von TTG angebotenen Dienstleistungen bildet, nicht die Rechte anderer Unternehmen, wie zum Beispiel Patentrechte, Rechte am Markennamen oder Urheberrechte, verletzt. Der Kunde haftet dafür, sicherzustellen, dass das an TTG übermittelte Material und der nachfolgende Umgang mit dem Material nicht gegen geistige Eigentumsrechte eines anderen Unternehmens verstößt. Der Kunde muss TTG gegen sämtliche Ansprüche Dritter, die in Verbindung mit dem von TTG im Namen des Kunden ausgeführten Auftrag geltend gemacht werden, schadlos halten.
2. Beschränkte Haftung
Abgesehen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde keinen Anspruch gegen TTG in Verbindung mit einem Auftrag erheben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Produktionseinbußen, Einnahmeverluste oder andere indirekte Schäden, und keinesfalls haftet TTG für Schäden in Verbindung mit einer Entschädigungszahlung an Dritte. Hinsichtlich der Lieferung eines Auftrags auf elektronischem Wege kann TTG nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die von einem sogenannten Computervirus verursacht wurden oder für andere Probleme, die außerhalb der Kontrolle von TTG liegen. Des Weiteren lehnt TTG sämtliche Haftung in Verbindung mit einem Problem, welches aufgrund der Nutzung des Auftragsendergebnisses durch den Kunden auftritt oder die vom Kunden oder einem anderen Unternehmen verwendete technische Ausrüstung oder Software betrifft, ab. Die Haftung von TTG und den Unterauftragnehmern von TTG ist auf einen Betrag beschränkt, der dem vereinbarten Gesamtwert des Auftrags entspricht.
Um in der Lage zu sein, ein Anrecht auf Entschädigung zu erhalten, sind jegliche Schadenersatzansprüche schriftlich an TTG zu senden, sobald der Schaden entdeckt wurde und spätestens 90 Tage nach Fertigstellung des Auftrags.
3. Höhere Gewalt
TTG übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund einer verspäteten Lieferung eines Auftrags durch TTG oder die Unterauftragnehmer von TTG, wenn diese aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, die außerhalb der Kontrolle von TTG oder den Unterauftragnehmern von TTG liegen, erfolgt. Solche unvorhersehbaren Umstände beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf, Krankheit, Brand, Blitzeinschlag, Naturkatastrophen, Streik, Boykott, Arbeitskampf, Krieg, Mobilisierung oder unerwartete Einberufung in den Militärdienst, Währungswechselbeschränkungen, ungenügende oder mangelhafte Stromversorgung, Telekommunikation, einschließlich Netzwerkkommunikation, Aufruhr und Revolte oder andere vergleichbare Umstände oder unerwartete staatliche Handlungen.
4. Personenbezogene Daten
4.1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
An TTG zur Bearbeitung geschickte Dokumente können personenbezogene Daten enthalten. In dem Umfang, in dem TTG personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, hat dies auf der Grundlage der Bedingungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfolgen..
Als Datenverantwortlicher trägt der Kunde die Verantwortung für die Einholung der Zustimmung von Datensubjekten, die in den an TTG zur Bearbeitung gesandten Dokumenten genannt sind, bzw. für die Sicherstellung, dass eine andere rechtliche Grundlage für die Bearbeitung besteht.
4.2 Anonymisierung
Bei der Bearbeitung von Dokumenten (z.B. Übersetzung) kann es vorkommen, dass TTG – je nach Art der Anforderungen der Sprache im Heimatland – die Dokumente an Käufer in einem Drittland, das über keine Angemessenheitsentscheidung (hinsichtlich des Datenschutzniveaus) verfügt, übermitteln muss.
Um in der Lage zu sein, die Verarbeitung in Bezug auf die Sprachdienstleistung bei einem Dokument durchzuführen (z.B. den Inhalt zu übersetzen), muss das Dokument im Klartext vorliegen und kann als solches nur während der Übermittlung verschlüsselt werden.
Aus diesem Grund muss der Kunde vor der Versendung von Dokumenten an TTG, die personenbezogene Daten enthalten, die Verantwortung für die Anonymisierung der personenbezogenen Daten in solchen Dokumenten übernehmen oder auf andere Weise sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten keinem spezifischen Datensubjekt mehr zugeordnet werden können. Das ist besonders wichtig, wenn die Dokumente in die Sprache eines Drittlandes übersetzt werden sollen, das über keine Angemessenheitsentscheidung verfügt oder anderweitig von einem Muttersprachler eines solchen Drittlandes verarbeitet werden, da die lokale Gesetzgebung dieses Landes möglicherweise in direktem Widerspruch zu den Datenschutzgesetzen der EU und/ oder der USA steht.
Außerdem kann TTG sogenannte CAT-Tools verwenden, die den Inhalt der Dokumente (einschließlich der personenbezogenen Daten) in einem eigens für diesen Kunden erstellten Translation Memory speichern. Falls TTG die personenbezogenen Daten aus den Kundendokumenten nicht in Translation Memories oder anderen Datenbanken als Teil der Verarbeitung speichern soll, muss der Kunde die Dokumente vor der Versendung an TTG anonymisieren.
4.3 Speicherung
TTG speichert die Projektdateien der Kunden auf unseren Datenservern für 90 Tage, danach werden sie gelöscht. Der Inhalt der Translation Memories wird solange gespeichert, wie der Kunde dies wünscht.
4.4 Eigentum
Die in den Translation Memories und anderen Datenbanken gespeicherten Daten, die von uns zur Bearbeitung der Kundendokumente verwendet werden, sind die Daten des Kunden, und TTG verarbeitet die Daten gemäß den Anweisungen des Kunden.
4.5 Löschung
Falls personenbezogene Daten aus Translation Memories und anderen Datenbanken gelöscht werden müssen, würde TTG entweder das gesamte Translation Memory und/oder die Datenbank löschen oder eine Gebühr für das Herausfiltern der Daten, sofern möglich, berechnen.
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Auslegung und Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt Schweizer Recht.
Jegliche Rechtstreitigkeiten in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung oder Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist durch das Kantonsgericht in Sarnen, Kanton Obwalden, Schweiz, zu entscheiden.